Die Beantragung ienes Strafregisterauszuges

Ein Strafregisterauszug wird in Deutschland auch polizeiliches Führungszeugnis genannt. Hierbei handelt es sich um eine Strafregisterbescheinigung oder einem Strafregisterauszug. Dies ist eine behördliche Bescheinigung über bislang registrierte Vorstrafen einer bestimmten Person, über welche im Strafregister eingetragenen Verurteilungen dieser Person oder ein Registerauszug, bestehend aus den Urteilen wegen Vergehen oder Verbrechen.
Jeder Person, welche das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird nach § 30 BZRG auf Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt aus dem Register erteilt. Dieses kann für die eigenen Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde erteilt werden.

Ein Strafregisterauszug beantragen ist durch die jeweilige Person persönlich unter Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises bei der örtlichen Meldebehörde oder auch über das Online-Portal des Bundesamts der Justiz zu beantragen. Jene Personen, die von der Meldepflicht befreit sind oder keinen festen Wohnsitz haben, können den Führungszeugnisantrag bei einer Meldebehörde stellen, in deren Bezirk diese sich für gewöhnlich aufhalten.
Wird die jeweilige Person gesetzlich vertreten, ist auch die Vertretungsperson hierfür antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der Person ist lediglich der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Die Vertretungsperson hat bei der Stellung des Antrags ihre Vertretungsmacht auch nachzuweisen. Die Bevollmächtigung für eine Antragstellung ist hingegen nicht möglich.
Was ist bei der Beantragung eines Strafregisterauszugs zu beachten?
Ein Strafregisterauszug beantragen ist über das Onlineportal des Bundesamts der Justiz möglich. Hierfür benötigen die Personen einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät. Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.
Die Bearbeitungsdauer der Anträge auf Erteilung des Strafregisterauszugs hängt von der Gesamtzahl der Anträge ab. Dies dauert normalerweise1 bis 2 Wochen. Aufgrund eines hohen Gesamtaufkommens und aus Gründen des Datenschutzes sind telefonische Auskünfte oder auch Auskünfte per E-Mail zum Bearbeitungsstand des Antrags auf Erteilung des Führungszeugnisses nicht möglich. Es wird aus diesem Grund gebeten, von solchen Anfragen abzusehen.